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Entgeltgruppe 10 im TVöD - Wissenswertes zu den Anforderungen der Stellenbeschreibung

Das Tarifsystem der öffentlichen Dienstes ist sehr komplex.
Das Tarifsystem der öffentlichen Dienstes ist sehr komplex. © Lilo_Kapp / Pixelio
Die Entgeltgruppe 10 im TVöD entspricht der alten Eingruppierungsstufe BAT IVa bzw. BAT IVb und damit der Eingruppierung in den gehobenen Dienst. Wer auf dieser Stufe eingruppiert werden will, dessen Tätigkeit muss bestimmte Merkmale aufweisen bzw. muss die Stelle entsprechend beschrieben bzw. bewertet sein.

Der TVöD als Tarifvertrag für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen hat den alten BAT abgelöst. Sowohl beim TVöD als auch beim BAT ist die jeweilige Eingruppierung entscheidend dafür, wie hoch das Gehalt ausfällt. Für die Eingruppierung - beispielsweise zu der Entgeltgruppe 10 des TVöD - ist wiederum deren auf bestimmten Tätigkeitsmerkmalen beruhende Stellenbewertung entscheidend.

Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 im TVöD

  • Der TVöD, der für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen gilt, soll in den §§ 12 und 13 auch die Eingruppierung regeln. Derzeit (Stand: 2012) sind die Regelungen allerdings noch nicht getroffen, da dies erst im Zusammenhang mit der noch zu erstellenden neuen Entgeltordnung geschehen soll.
  • Gem. § 17 TVÜ-Bund (Tarifvertrag zur Überleitung der Bundesbeschäftigten in den TVöD) gelten daher die alten Regelungen des BAT noch weiter. § 22 BAT verweist entsprechend weiter auf die Regelungen der Vergütungsordnung als Anlage 1a und 1b zum BAT.
  • In der Anlage 1a finden sich im allgemeinen Teil zu jeder Vergütungsgruppe die entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen. Wer wissen will, wie für die Entgeltgruppe 10 des TVöD die Stellenbeschreibung ausfallen muss, muss sich daher noch an den Beschreibungen für die Vergütungsgruppen IVa und IVb des alten BAT orientieren (Stand: 2012).

Tätigkeitsmerkmale nach dem BAT

  • Bei der Vergütungsgruppe IVa des BAT sind solche Tätigkeiten aufgeführt, die sich durch die besondere Schwierigkeit und ihre Bedeutung von der Eingruppierung nach IVb abheben.
  • Bei der Stellenbeschreibung bzw. -bewertung ist jedoch bei bestimmten Berufsgruppen vor allem der Teil II der Anlage 1a zum BAT zu berücksichtigen.
  • Denn hier sind zusätzliche Tätigkeitsmerkmale aufgelistet, die bei der Stellenbeschreibung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
  • Für DV-Angestellte in der Vergütungsgruppe IVa gehört dazu beispielsweise, dass Sie für die selbstständige Bearbeitung von Fachaufgaben mit einem hohen Schwierigkeitsgrad zuständig sind.

Wer eine Stellenbeschreibung bzw. -bewertung für die Entgeltgruppe 10 des TVöD vornehmen will, muss derzeit auch noch die Regelungen des BAT berücksichtigen.

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