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Keskin KT5 - Produkthinweise

Darauf sollten Sie bei der KT5 achten.
Darauf sollten Sie bei der KT5 achten.
Alufelgen mit der Bezeichnung KT5 vom Mannheimer Hersteller Keskin dürfen Sie selbstverständlich nur fahren, wenn Sie ein Teilegutachten haben und die Felgen in den Papieren eingetragen sind. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die Bedingungen, unter denen Sie die Felgen legal fahren dürfen.

Gutachten für Felgen von Keskin bekommen

  • Die Firma Keskin stellt auf Ihrer Internetseite alle vorhandenen Gutachten zum Download bereit. Das Modell KT5 ist dort zurzeit nicht aufgelistet. Trotzdem können Sie dort auf Anfrage auch ein Teilegutachten für diese Felge bekommen.
  • Bitte beachten Sie, dass Teilegutachten immer nur für bestimmte Reifen und Fahrzeuge gelten. Es ist daher nie ratsam, dass Sie sich irgendwo Felgen besorgen, für die Ihnen der Verkäufer kein Gutachten vorlegen kann. Nur wenn Sie mit den Felgen ein Gutachten ausgehändigt bekommen, in dem Ihr Auto aufgelistet ist, werden Sie beim TÜV keine Probleme mit der Eintragung bekommen.

Das ist für die KT5 zu beachten

  • Es gibt für die KT5 von Keskin zwei Teilegutachten. Nach diesen Gutachten ist es möglich die Felgen auf verschiedenen Mercedes Fahrzeugen (CL-, M-, R- und S-Klasse) zu fahren. Außerdem gibt es ein Gutachten für den Audi Q7, Porsche Cayenne und den VW Touareg. Sie sollten sehr skeptisch sein, wenn Ihnen diese Felgen für andere Fahrzeuge angeboten werden.
  • Laut den Gutachten haben die Felgen eine Mittenzentrierung ohne Zentrierring. Die geprüften Teile haben eine Lochzahl von 5, einen Lochkreisdurchmesser von 130 mm und einen Mittenlochdurchmesser von 71,5 mm für Audi, Porsche und VW bzw., von 112 mm und 66,6mm für Mercedesfahrzeuge. Sofern Ihr Fahrzeug diese Dimensionen hat, passen die Felgen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass Sie über eine Einzelabnahme diese abgenommen bekommen.
  • Die Verwendung der Felgen führt zu einer geringfügigen Spurverbreiterung, was bei den geprüften Fahrzeugen kein Problem darstellt. Sofern Sie nur die Reifen aufziehen, für die es eine Zulassung gibt. Außerdem sind Nacharbeiten an den Radausschnittskanten nötig, um eine ausreichende Freigängigkeit der Räder zu gewährleisten und für eine Radabdeckung zu sorgen.
  • Sie müssen die montierten Räder zusammen mit dem Teilegutachten auf jeden Fall beim TÜV vorführen. Ohne eine Eintragung der KT5 verlieren Sie die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
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