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Kindergeld: Verjährung - das sollten Sie beachten

Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn es der Verjährung unterliegt.
Kindergeld wird nicht gezahlt, wenn es der Verjährung unterliegt.
Wer Kinder hat, kann grundsätzlich das Kindergeld rückwirkend beantragen. Der Antrag sollte stets schriftlich erfolgen. Doch wann unterliegen die Ansprüche der Verjährung? Ist dieser Zeitpunkt eingetreten, so verfällt die Zahlung.

Prüfen Sie, wann Kindergeld der Verjährung unterliegt

  • Haben Sie ein oder mehrere Kinder, so sind Sie grundsätzlich Anspruchsinhaber auf einen Kindergeldanspruch.
  • Sie können die Leistung auch rückwirkend schriftlich beantragen. Wenden Sie sich hierzu an die Kindergeldstelle und lassen Sie sich die Antragsformulare zukommen. Füllen Sie diese Formulare aus und schicken Sie sie der Kindergeldstelle.
  • Sie können prüfen, wann die Verjährung eingetreten ist. Eine rückwirkende Beantragung ist nur für die letzten vier Jahre erfolgreich. Waren Sie schon vor Ablauf dieser vier Jahre anspruchsberechtigt und haben es versäumt, Kindergeld zu beantragen, so unterliegen Ihre Ansprüche der Verjährung.  
  • Wer diese Leistung beantragt hat, sollte der Familienkasse jede Änderung mitteilen. Verzögern Sie dies und haben diese Verzögerung verschuldet, kann es zur Einstellung der Leistung kommen.

So beantragen Sie Kindergeld rückwirkend

  • Kindergeld ist eine Leistung, die durchaus auch rückwirkend beantragt werden kann. Sie müssen hierzu Antragsformulare bei der Familienkasse beantragen.
  • Können Sie die Formulare wegen Ihrer Sprachkenntnisse nicht ausfüllen, so wenden Sie sich an einen Steuerberater, der Ihnen dies abnimmt.
  • Ein Antrag kann auch rückwirkend für die vergangenen vier Antragsjahre gewährt werden.
  • Prüfen Sie den Antragsvordruck, bevor Sie ihn ausfüllen. Sie sollten die erforderlichen Anlagen zu dem Antrag hinzufügen oder nachreichen.
  • Wichtig ist, dass Sie jede Seite mit Ihrer Unterschrift versehen und den Antrag abschicken.
  • Sicherlich wird Ihr Antrag dann schnell bearbeitet und Sie erhalten die Zahlung monatlich.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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