Was Sie benötigen:
- Studium Psychologie oder Pädagogik
Psychologen können sich auf verschiedene Bereiche spezialisieren, einer davon ist die Kinderpsychologie. Für diese gelten unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem welche genaue Tätigkeit Sie ausüben möchten.
Kinderpsychologin mit Kassenzulassung werden
- Um Kinderpsychologin zu werden, können Sie sich im Psychologie-Studium auf die Themen Kinder- und Jugendliche spezialisieren. Meist gehören diese zum Schwerpunkt klinische Psychologie und werden etwa in Form von Seminaren angeboten.
- Als Absolventin mit klinischer Vertiefungsrichtung können Sie dann bereits als Kinderpsychologin arbeiten. Allerdings bieten sich hierfür nur Beratungsstellen oder Kliniken an, da Sie selbst ohne Approbation zur Psychotherapeutin keine Leistungen über die Krankenkassen abrechnen können.
- Die Approbation erhalten Sie durch eine drei- bis fünfjährige Therapieausbildung an einem anerkannten Ausbildungsinstitut. Zur Verfügung stehen die Bereiche Tiefenpsychologie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie. Hierdurch dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendpsychotherapeut" tragen und als Psychologin Behandlungen über die Krankenkassen abrechnen, wenn Sie einen Kassensitz erworben haben.
- Diesen Kassensitz können Sie entweder einem anderen Therapeuten abkaufen oder dort, wo die vorhandenen Therapeuten noch nicht dem durch die Krankenkassen vorgesehenem Betreuungsschlüssel entsprechen, eine Zulassung beantragen.
- Diese Möglichkeit zur Approbation haben auch Pädagogen oder Sozialpädagogen, wobei hier ebenso die drei- bis fünfjährige Ausbildung erforderlich ist.
Seit 1999 gilt ein Psychotherapeutengesetz, welches auch die Kassenzulassung für diese …
Möglichkeiten einer Kinderpsychologin ohne Approbation
- Als Kinderpsychologin ohne Approbation können Sie zumeist keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nach abgeschlossenem Psychologie-Studium haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Zulassung als "Heilpraktiker Psychotherapeut" zu erwerben. Hierfür müssen Sie dann keine Prüfung mehr absolvieren, sondern nur einige Unterlagen bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt einreichen.
- Danach dürfen Sie auch Psychotherapie anbieten, sollten aber aus rechtlichen Gründen nicht die Bezeichnung "Psychotherapeut" allein tragen, sondern immer erwähnen, dass hier eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz vorliegt.
- Einige private Krankenkassen bezahlen die Leistungen einer Kinderpsychologin mit Zulassung als Heilpraktiker Psychotherapeut. Auch einige Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungsgebühren. Ansonsten können Sie die Therapien privat abrechnen oder nur in Kliniken oder Beratungsstellen tätig sein.
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