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Mehrwertsteuer auf Bier? - Wissenswertes zur Besteuerung von Getränken

Inhaltsverzeichnis

Ein Schluck Bier für das Finanzamt
Ein Schluck Bier für das Finanzamt
Grundnahrungsmittel fallen in Deutschland unter die verbilligte Mehrwertsteuer von z. Zt. 7 % (Stand Juli 2012). Getränke scheinen jedoch nicht zu den täglichen Bedürfnissen eines Menschen zu gehören. Dieser Auffassung ist die Politik, denn die Mehrwertsteuer bei Bier oder Mineralwasser wird mit z. Zt. 19 % MwSt. (Stand Juli 2012) besteuert. Einen Unterschied von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken wird nicht gemacht. Die Mehrwertsteuer für Bier ist gleich der für Saft oder Wasser. Egal was man trinkt, der Staat bittet zur Kasse.

Was Sie benötigen

  • Gemütsruhe
  • vielleicht eine Fahrkarte nach Helgland

Mehrwertsteuer für Getränke - höher als bei Lebensmitteln

Beim Essen steht unser Vater Staat auf Diät, beim Durst verdient er richtig mit. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um die Mehrwertsteuer für Bier oder Mineralwasser handelt. Bei seinen Berechnungen für zukünftige Verkaufspreise sind zur Zeit 19 % hinzuzufügen, sofern es sich um Getränke handelt, besteuert. Dies sollte jeder wissen, der vorhat, ein Geschäft zu betreiben.

  • Bei Berechnungen für zukünftige Verkaufspreise sind zur Zeit 19 % zu berechnen, sofern es sich um Getränke handelt.
  • In Supermärkten,Tankstellenshops und Kiosken findet man auf seinem Kassenbeleg zwei verschiedene MwSt. ausgewiesen. Diese werden meistens durch jeweils einen Buchstaben gekennzeichnet.
  • Geht man nun die Liste des Bons durch, wird man feststellen, dass für Brot und Käse zurzeit 7 %, jedoch 19 % Mehrwertsteuer für Bier, Milch oder Limonade abzugeben sind. Trinken in Deutschland ist somit teurer als Essen.

Bier ohne den Fiskus gibt es nur auf Helgoland

Eine MwSt. von 19 % gibt es in der Gastronomie. Dort wird nicht zwischen festen und flüssigen Angeboten unterschieden.

  • Ausnahme bildet dort der Außer-Haus-Verkauf. Er ist frei von MwSt. Die steuerliche Entlastung spürt nur der Betreiber. Begründet wird dieses durch den höheren Aufwand der Verpackung.
  • Wem dies alles zu teuer erscheint, sollte sich auf der Nordseeinsel Helgoland niederlassen. Die Insel gehört auch heute nicht zum deutschen Steuergebiet. Sie ist frei von MwSt.
  • Egal was man dort isst oder trinkt, die Ware wird nicht besteuert. Nur wer sich mit Getränken oder anderen Dingen eindecken und diese aufs Festland bringen möchte, muss Zoll zahlen.

Es gibt zwar Freigrenzen, sind diese aber überschritten ist jedes Getränk auf dem Festland sicherlich günstiger zuhaben. Schmuggel lohnt sich eh nicht. Bleibt als Fazit zu den Steuergestzen nur ein etwas genervtes: "Nah dann Prost!"

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