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Pflegekind - das Pflegegeld beantragen Sie so

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Ein höheres Pflegegeld bekommen Sie für Pflegekinder nur auf Antrag.
Ein höheres Pflegegeld bekommen Sie für Pflegekinder nur auf Antrag. © Martina_Taylor / Pixelio
Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen, dann steht Ihnen dafür Pflegegeld zu. Damit alles reibungslos klappt, sollten Sie einiges beachten.

So werden Sie Eltern eines Pflegekindes

Die bloße Aufnahme eines Kindes in Ihrem Haushalt macht dieses nicht zu einem Pflegekind und kann sogar illegal sein. Pflegegeld steht Ihnen natürlich nur zu, wenn Sie legal ein Kind bei sich aufnehmen.

  1. Der erste Schritt, um Pflegeeltern zu werden ist der, dass Sie mit dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen. Dort bekunden Sie Ihr Interesse, ein Pflegekind aufzunehmen. Das Amt wird daraufhin prüfen, ob Sie dazu geeignet sind.
  2. Sofern das Amt Sie für geeignet hält, haben Sie das Recht, ein Kind zur Pflege bei sich aufzunehmen, das heißt aber nicht, dass dieses ein Pflegekind im Sinne des Gesetzes ist und Ihnen ein Pflegegeld zusteht. Dieses steht Ihnen nur zu, wenn das Jugendamt Ihnen ein Kind zu Pflege vermittelt.

Ein Antrag auf pauschaliertes Pflegegeld ist nicht notwendig, denn dieses wird Ihnen automatisch angewiesen.

Das müssen Sie beim Pflegegeld beachten

Das Geld, das Sie für das Pflegekind erhalten, besteht aus einem Betrag, den Sie nur für das Kind aufwenden dürfen und einem, den Sie für die Arbeit, die Sie durch Pflege und Erziehung leisten bekommen. Im Jahr 2012 bedeutet dies zum Beispiel für ein Kind bis zu 6 Jahren:

  • Sie bekommen 227 € für Ihre Arbeit, diesen Betrag müssen Sie nicht für das Kind verwenden.
  • Für das Kind bekommen Sie 487 €. Dabei müssen Sie beachten, dass in dem Betrag auch ein Anteil für Miete und Heizung in Höhe von 84,93 € enthalten ist, also ein Betrag, der automatisch als für das Kind verwendet angesehen wird.

Im Einzelfall können Sie aber noch erheblich mehr an Pflegegeld bekommen, dafür müssen Sie in der Regel formlose, aber schriftliche Anträge stellen.

Antrag auf höheres Pflegegeld

  • Sie können nur für den Aufwand, der das Kind betrifft, ein höheres Pflegegeld bekommen, in der Regel müssen Sie den Mehraufwand belegen können. Ein typischer Mehraufwand sind Kosten für eine Unfall- und Rentenversicherung für das Kind. Sprechen Sie unbedingt vor Abschluss eines solchen Vertrages mit dem Jugendamt.
  • Ein Mehraufwand kann auch bestehen, wenn das Kind eine besondere Betreuung, zum Beispiel Nachhilfe benötigt oder wenn es eine Behinderung hat. In dem Fall können Sie auf Antrag monatlich mehr Pflegegeld bekommen.
  • Die meisten zusätzlichen Anträge werden Sie sicher für einmalige Leistungen stellen müssen, die das Kind benötigt, zum Beispiel eine Brille, eine Erstausstattung oder wenn es auf Klassenfahrten gehen soll.
  • Beachten Sie, das Pflegegeld ist für den normalen Bedarf des Kindes berechnet, nicht für einen einmaligen höheren Bedarf, wie dieser zum Beispiel auch bei der Erstkommunion, der Konformation oder der Einschulung entsteht. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer an das Jugendamt.
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