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Sichtschutz-Netz - so gelingt die Anbringung ohne Bohrlöcher

Inhaltsverzeichnis

So mancher Balkon gleicht einem gut einsehbarem Laufsteg.
So mancher Balkon gleicht einem gut einsehbarem Laufsteg.
Das Sichtschutz-Netz ist eine feine Sache, wenn Sie einen sehr einsehbaren Balkon besitzen. Als ganz so einfach erweist sich eine solche, häufig aus Stoff bestehende Möglichkeit zur Einrichtung der Privatsphäre jedoch nicht. Wie die Befestigung trotzdem ohne Bohren funktioniert, erfahren Sie im Folgenden.

Was Sie benötigen

  • Ösen
  • Kabelbinder
  • Stoff
  • Draht
  • Schnur

Mietwohnungen haben ihre Vor- und Nachteile. Sie können sicherlich einige Punkte zu jeder Kategorie auflisten. Das maßgebliche Problem besteht jedoch darin, dass im Bereich der Außenfassade oftmals keinerlei dauerhafte Änderungen vorgenommen werden dürfen. Bohrlöcher, die dem Anbringen von Markisen oder auch dem Sichtschutz-Netz dienen, gehören zu diesen dauerhaften Änderungen. Dennoch brauchen Sie nicht auf Ihre Privatsphäre zu verzichten.

Kinderleichte Befestigung des Sichtschutz-Netzes ohne Bohren

Sie benötigen für diese Befestigungsvariante nicht viel. Allerdings funktioniert eine solche Befestigung nur, wenn Sie den unteren Bereich Ihres Balkons vor neugierigen Blicken schützen möchten, sodass Sie ungestört auf dem Balkon sitzen können. Beachten Sie, dass diese Befestigungsvariante nur funktioniert, wenn Ihr Balkon im vorderen Bereich ein aus Metall oder Holz bestehendes Gitter besitzt. Bei anderen Fallschutzsystemen müssen Sie die Befestigung notfalls abändern.

  1. Der blickdichte Stoff sollte eine Länge haben, die mit der Länge des Balkons übereinstimmt.
  2. Bringen Sie jeweils knapp unterhalb der oberen und der unteren Kante der Stoffbahn Ösen an. Diese können Sie bei einem Schuhmacher meist einstanzen lassen. Die Ösen sind die, die Sie von den Befestigungen einer Fahne kennen.
  3. Gehen Sie nun auf den Balkon. Führen Sie in die erste Öse einen Kabelbinder und fixieren Sie diesen am Balkongitter.
  4. Dies machen Sie mit jeder Öse, die im oberen Bereich des Netzes liegt. Wiederholen Sie die Prozedur mit den unteren Ösen.
  5. Die Kabelbinder können Sie ruhig richtig festziehen. Der Vorteil von Kabelbindern ist, dass der Kunststoff keinerlei Schäden verursacht und mithilfe eines Messers innerhalb von Sekunden zu lösen ist. 

Alternativ zum Kabelbinder können Sie Draht oder eine feste Schnur verwenden. Achten Sie jedoch darauf, dass der Draht auf gestrichenen Balkongeländern mitunter Schäden anrichten kann.

Sicherheit geht vor - auch im Mietverhältnis

  • Je nach Hausgemeinschaft und Vorschriften Ihres Vermieters ist die Anbringung eines sichtundurchlässigen Blickfangs nicht erlaubt. Klären Sie dies vorab bitte grundsätzlich ab. Nutzen weitere Mietparteien einen Sichtschutz und dies schon über eine längere Zeit, können Sie von einer Duldung ausgehen.
  • Wenn Sie eine schnell lösbare Befestigung wie oben beschrieben wählen, entstehen Ihnen in der Regel keine Schwierigkeiten.
  • Bei Sichtschutzwänden, wie beispielsweise Holzwänden oder Rankhilfen ist eine solche Befestigung nicht möglich. Hier können Sie mitunter Teleskopstangen nutzen. Dies funktioniert natürlich nur, wenn Ihr Balkon überdacht ist, da die Stangen zwischen Boden und Decke gespannt werden.
  • Bei Balkonen, die oberhalb der ersten Etage sind, dürfen Sie niemals die Sicherheit aus den Augen lassen. Gerade in oberen Stockwerken ergreifen Windböen gerne die Balkone. Nutzen Sie daher zur Befestigung von einem Sichtschutz-Netz keine Holzlatten oder andere bewegliche Teile.
  • Falls Sie zur Beschwerung der Stoffbahn dennoch eine Holzlatte nutzen, befestigen Sie diese zusätzlich. Dies gilt ebenfalls für Teleskopstangen. Binden Sie auch diese mit einem Kabelbinder am Geländer fest. Notfalls kann die Stange zwar umfallen, nun aber nicht mehr in die Tiefe stürzen und gegebenenfalls Personen verletzen.

Bei jeder optischen Änderung der Außenfassade gilt, dass Sie die Genehmigung Ihres Vermieters benötigen. Besitzen Sie eine Eigentumswohnung innerhalb eines Wohnkomplexes, ist gegebenenfalls das Einverständnis der Wohngemeinschaft notwendig. Dies betrifft natürlich hauptsächlich deutlich sichtbare Veränderungen im Bereich der Außenfassade. Doch soll es auch einige Wohnungseigentümer und Vermieter geben, die bereits die Befestigung eines transparenten Katzenschutznetzes nicht dulden. Fragen schützt Sie in jedem Fall vor einer Abmahnung.

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