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Staatliche Förderung bei Selbstständigkeit beantragen - so geht's

Das zarte Pflänzchen Selbstständigkeit braucht Unterstützung.
Das zarte Pflänzchen Selbstständigkeit braucht Unterstützung.
Eigenverantwortlich arbeiten, sein eigener Chef sein - ein Gedanke, der sicher vielen von Ihnen ab und zu mal kommt. Wenn Sie dazu noch eine zündende Geschäftsidee haben, denken Sie vielleicht intensiver darüber nach. Und ob Sie sich schlussendlich wirklich trauen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, hängt nicht zuletzt davon ab, ob es für Sie Möglichkeiten gibt, in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen.

Wenn Sie momentan arbeitslos sind und über eine mögliche Selbstständigkeit nachdenken, dann haben Sie unter gewissen Bedingungen die Chance auf einen Zuschuss durch die Agentur für Arbeit, also eine staatliche Förderung.

Bedingungen für die staatliche Förderung

  • Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und noch 90 Tage Restanspruch haben oder sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III befinden, dann können Sie den sogenannten Gründungszuschuss beantragen. Der bedeutet für 9 Monate die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes plus 300 € für Ihre soziale Absicherung (Kranken-/Rentenversicherung etc.) sowie für weitere 6 Monate die Zahlung der 300 €.
  • Bedingung für die Gewährung dieser Form staatlicher Förderung ist neben dem Restanspruch auf Arbeitslosengeld I der Nachweis über Ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit. Sollte die Agentur für Arbeit daran zweifeln, kann sie verlangen, dass Sie an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen teilnehmen.
  • Außerdem benötigen Sie ein Gutachten einer sogenannten "fachkundigen Stelle" und eine Tragfähigkeitsbescheinigung Ihrer geplanten Selbstständigkeit. Um beides zu erhalten, müssen Sie ein Existenzgründungskonzept anfertigen, eine Rentabilitätsvorschau und eine Entwicklungsprognose erstellen und bei einer dieser fachkundigen Stellen (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände und Kreditinstitute) zur Begutachtung einreichen. 
  • Schneller und unkomplizierter als z.B. bei der Handels- oder Handwerkskammer kommen Sie übrigens zu Ihrer Tragfähigkeitsbescheinigung, wenn Sie sich an eine bei der Agentur für Arbeit gelistete Unternehmensberatung im Internet wenden. Hier können Sie für wenig Geld entweder nur die Bescheinigung (wenn Sie alle o.g. Vorarbeiten selbst erarbeiten und vollständig einreichen) oder für etwas mehr Geld eine Rundumbetreuung auch bei der Erstellung Ihrer notwendigen Unterlagen bekommen.
  • Der Ablauf insgesamt ist Folgender: Sie geben der Agentur für Arbeit Ihren Plan bekannt, in die Selbstständigkeit zu gehen (unbedingt an die 90 Tage denken!), beantragen dort den Gründungszuschuss. Alles dafür Notwendige wird Ihnen bei Antragstellung Ihr Betreuer mitteilen bzw. als Leerformulare mitgeben. Dann machen Sie sich an die Arbeit, erstellen Ihr Konzept und die damit verbundenen Prognosen, lassen sie durch eine von Ihnen gewählte fachkundige Stelle begutachten und reichen alles möglichst zeitnah bei der Agentur für  Arbeit ein. Dann heißt es auf die Bewilligung warten.
  • Vergessen Sie nicht, bei Ihrem Gang in die Selbstständigkeit an eine freiwillige Weiterzahlung der Arbeitslosenversicherung zu denken. Das dürfen Sie nämlich als Neu-Selbstständiger (aber nur bis vier Wochen nach Eintritt in die Selbstständigkeit) - und es ist natürlich eine sehr gute Versicherung für den Fall, dass es doch nicht klappt wie geplant.

Selbstständigkeit aus Arbeitslosengeld II heraus

  • Beziehen Sie bereits Arbeitslosengeld II, dann gibt es bei Ihrem Plan, in die Selbstständigkeit zu gehen, auch eine Möglichkeit auf staatliche Förderung, das sogenannte Einstiegsgeld. Für höchstens 24 Monate können Sie das als Zuschuss zum ALG II erhalten, wenn Sie eine gering bezahlte sozialversicherungspflichtige Arbeit (mehr als 15 Std. wöchentlich) aufnehmen oder eben auch, wenn Sie sich (hauptberuflich) selbstständig machen wollen.
  • Hierfür müssen Sie mit Ihrem persönlichen Berater sprechen, er wird für Sie Höhe und Dauer des Zuschusses aus verschiedenen Faktoren errechnen, die mit der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit zu tun haben, aber auch mit persönlichen Umständen etc.

Staatliche und private Förderung bei bereits bestehender Selbstständigkeit

  • Natürlich können Sie, wenn Sie sich bereits beruflich in der Selbstständigkeit befinden, auch weiter Fördermittel für sich erschließen. Es gibt staatliche nationale und europäische Förderprogramme genauso wie spezielle Fördertöpfe von Unternehmen und Stiftungen.
  • Um an solche Förderungen zu gelangen, müssen Sie ein wenig umtriebig sein und von überall Informationen einholen. Hilfreich sind einige Förder-Auflistungen im Internet, in denen Sie sehen können, was es überhaupt alles so gibt. Prüfen Sie, ob für Ihren Geschäftsbereich davon etwas infrage kommt. Informieren Sie sich über Antragsmodalitäten und Fristen, dann lässt sich auf verschiedensten Wegen eine Menge erreichen.
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