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Was ist eine positive SCHUFA? - Unterschiede zu Negativeinträgen

Pünktliche Kreditrückzahlung sorgt für positive SCHUFA.
Pünktliche Kreditrückzahlung sorgt für positive SCHUFA.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA, ist ein privates Unternehmen, das als Wirtschaftsauskunftei tätig ist. Sie sammelt jede Menge Daten über die Verbraucher in Deutschland, speziell zum Kredit- und Zahlungsverhalten. Die Auswertung des jeweiligen Zahlungsverhaltens zieht eine positive oder eine negative Bewertung nach sich. Negativeinträge wirken sich selbst bei Tilgung offener Rechnungen noch lange Zeit auf Kreditanträge aus.

Allgemein bekannt ist, dass man etwa nach einer Mahnung aufgrund unbezahlter Rechnungen und nach einer Pfändung wegen Zahlungsunfähigkeit einen negativen SCHUFA-Eintrag erhält. Was eine positive SCHUFA ist, ist weniger bekannt.

Was ist ein SCHUFA-Eintrag?

Die SCHUFA speichert eine Vielzahl von Daten. Dennoch darf sie nicht alles erfassen und auswerten.

  • Zu den typischen Daten zählen unter anderem Anträge auf Kontoeröffnungen und Kreditkarten sowie Bürgschaften und Leasingverträge.
  • Das Speichern von Kreditdaten, von titulierten Forderungen, Forderungsverkäufen, Kontomissbrauch und Pfändungen/Vollstreckungsmaßnahmen gehört gleichfalls dazu.
  • Daten, die von der Wirtschaftsauskunftei nicht gespeichert werden dürfen, betreffen beispielsweise Ihr Einkommen, Kontoguthaben, Depotwerte und Familienstand.
  • Was macht eine positive SCHUFA aus? Eine positive SCHUFA zu besitzen, heißt für Sie konkret, dass Ihnen ein vertragsgemäßes Verhalten in Verbindung mit Geldgeschäften aller Art bescheinigt wird.
  • Weder im Zusammenhang mit der Eröffnung von Girokonten noch mit dem Rückzahlen laufender Kredite und bisheriger Darlehenstilgungen hat es irgendwelche Störungen (Zahlungsverzug) gegeben.

Löschen negativer Merkmale schafft positive Kredithistorie

Seit Juli 2012 können Sie einen negativen Eintrag sofort löschen lassen, wenn Sie eine von einem bestimmten Gläubiger gemeldete nicht bezahlte Rechnung in Höhe von bis zu 2.000 Euro innerhalb von sechs Wochen begleichen.

  • Der bis dato gültige Maximalbetrag hat sich damit verdoppelt und die Zahlungsfrist von vier auf sechs Wochen erhöht. Der Gläubiger muss den Rechnungsausgleich allerdings dem Auskunftsdienst mitteilen.
  • Wichtige Voraussetzungen für die Möglichkeit zum Löschen sind, dass die Forderung erstmals gemeldet, ausreichend gemahnt und offen sein muss. Sie muss zudem zutreffen (kein Widerspruchsverfahren anhängig) und darf nicht tituliert sein. Sind diese Bedingungen gegeben, lässt sich das negative Merkmal sofort wieder löschen.
  • Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, muss das nicht unausweichlich zur längerfristigen Verschlechterung der Bonität führen. Mehr als 2.000 Euro dürfen es aber nicht sein.
  • Auch wenn sehr oft über Negativmerkmale gesprochen wird, in der Praxis kommen Positivmerkmale deutlich öfter vor. Lediglich um die 10 Prozent der etwa 66 Millionen Verbraucher sind mit mindestens einem negativen Merkmal erfasst.

Gehören Sie zu den anderen 90 Prozent mit positiven Informationen, zeigt das den jeweiligen Auskunftsersuchenden (Banken, Versandhändlern, Mobilfunkanbietern), dass Sie wirtschaftlich aktiv sind und etwaigen Kreditverpflichtungen zuverlässig nachkommen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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