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Wasseruhren in Mietwohnungen ablesen

Mit Wasseruhren können Sie verbrauchsabhängig abrechnen.
Mit Wasseruhren können Sie verbrauchsabhängig abrechnen.
Durch das Ablesen der Wasseruhren in Mietwohnungen zahlen Mieter auch nur die tatsächlich gemessene Verbrauchsmenge. Ist die Mietwohnung mit einem Wasserzähler ausgestattet, hat der Mieter das Recht auf eine verbrauchsabhängige Wasserkosten-Abrechnung.

Was Sie benötigen

  • Wasseruhr
  • Mietwohnung

Verbrauchsabhängige Abrechnung durch Installation von Wasseruhren in Mietwohnungen

Wenn in Mietwohnungen Wasseruhren vorhanden sind, haben die Mieter Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung ihrer Wasserkosten. Durch das regelmäßige Ablesen können Sie Ihren Wasserverbrauch ermitteln und kontrollieren.

  • Grundsätzlich ist Ihr Vermieter jedoch nicht verpflichtet, nachträglich Wasseruhren einbauen zu lassen. Selbst wenn Sie einen Wasserzähler nachrüsten, muss der Vermieter in diesem Fall nicht verbrauchsabhängig abrechnen.
  • Ob in den Mietwohnungen eines Mehrfamilienhauses Wasserzähler eingebaut werden oder nicht, entscheidet der Vermieter allein.
  • Sie als Mieter haben demnach keinen Anspruch auf die nachträgliche Installation von Wasseruhren in Mietwohnungen.
  • Doch nur durch das Ablesen der Wasserzähler können Ihre Wasserkosten auch verbrauchsabhängig berechnet werden. Daher sollten sie bereits beim Einzug in Ihre neue Mietwohnung auf vorhandene Wasseruhren achten.
  • Sind keine Wasseruhren vorhanden, werden Ihre Wasserkosten nach Personenanzahl oder Quadratmeterzahl berechnet.
  • Ihr Vermieter darf in seine Mietwohnung, auch ohne Ihre Zustimmung, nachträglich Wasserzähler einbauen, denn die Installation gilt als Modernisierungsmaßnahme. Nach dem Einbau muss der Vermieter Ihre Wasserkosten dann verbrauchsabhängig berechnen.

Wenn Mietwohnungen mit Wasseruhren ausgestattet sind, haben Mieter auch Anspruch auf eine Abrechnung, die dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Für gewöhnlich wird die Abrechnung, nach dem Ablesen der Wasseruhren, für einen bestimmten Abrechnungszeitraum erstellt. Das Ablesen kann durch den Vermieter, Mieter, die Wassergesellschaft oder einen Beauftragten erfolgen.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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