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Zoll - Versteigerungen

Inhaltsverzeichnis

Der Zoll versteigert zahlreiche alkoholische Produkte.
Der Zoll versteigert zahlreiche alkoholische Produkte.
Wenn Sie noch nie von einer Zollauktion gehört haben, dann öffnet sich für Sie hier vielleicht eine Tür, durch die Sie viele unverhoffte Schätze finden und zu einem meist niedrigeren Preis als im normalen Handel erhalten können.

Was ist eine Zollauktion?

Zollauktionen sind online stattfindende, öffentliche Versteigerungen, bei denen von Zoll oder Polizei beschlagnahmte Artikel versteigert werden. Auch ausrangierte Gegenstände von Gemeinden oder Behörden können hier ersteigert werden. Das kann von Möbeln, über Schmuck hin zu Fußgängerampeln alles sein. Insgesamt gibt es Artikel aus 19 Kategorien, manche davon echte Sammlerstücke, andere ziemlich ausgefallen. Von Möbeln, über Schmuck hin zu Fußgängerampeln finden Sie hier fast alles. Vergeblich suchen werden Sie jedoch Waffen, Betäubungsmittel, Tabakwaren und in ihrem Bestand gefährdete Tiere und Pflanzen.

Die Ware bietet der Zoll dann unter Einhaltung der entsprechenden Gesetze auf eigenen Versteigerungen an.

Zoll-Auktion Termine

Unter  www.zoll-auktion.de finden diese Versteigerungen rund um die Uhr statt. Die Website ist das offizielle, virtuelle Auktionshaus des Bundes. Alle Bundesländer, Gemeinden, Städte und sonstigen Behörden aus ganz Deutschland versteigern hier, gesammelt auf einer Internetseite, konfiszierte oder aussortierte Artikel.

Da die Versteigerungen online stattfinden, können Sie Ihr Gebot zeit- und ortsunabhängig von überall abgeben und auch wenn Sie in Bayern wohnen, problemlos um einen Gegenstand einer Berliner Behörde mitbieten.

Wie lange die Versteigerung eines einzelnen Artikels jeweils noch andauert, können Sie immer direkt in der Kurzinformation des jeweiligen Artikels sehen.

Wie erstelle ich ein Benutzerkonto?

Um an den Versteigerungen des Zolls online teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und ein Bieterkonto haben.

Ein entsprechendes Benutzerkonto können Sie in wenigen Schritten erstellen.

  1. Klicken Sie auf der Webseite www.zoll-auktion.de auf den “Registrieren” Button oben rechts.
  2. Füllen Sie alle Felder wie vorgegeben aus.
  3. Bestätigen Sie die Registrierung durch Klick auf den entsprechenden blauen Button am Seitenende.
  4. Haben Sie alles korrekt ausgefüllt, erhalten Sie nun eine Bestätigungsmail mit einem Link, über den Sie Ihr Konto final bestätigen müssen.

Wie kann ich bei einer Zollversteigerung mitbieten?

Jetzt können Sie mitbieten.

  1. Suchen Sie sich dafür eine Auktion aus, die Sie anspricht.
  2. Geben Sie im Feld “Maximalbetrag” Ihr Gebot ein und klicken Sie auf den Button “Bieten”.
  3. Um einen Missbrauch Ihres Kontos zu vermeiden, werden Sie nun dazu aufgefordert, Ihr Passwort einzugeben.
  4. Erst danach können Sie auf den Button “Gebot verbindlich abgeben” klicken und somit in die Versteigerung mit einsteigen.

Werden Sie während der Auktion überboten, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie darauf hinweist. So haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar darauf zu reagieren und gegebenenfalls ein höheres Gebot abzugeben. Auch im Falle eines Zuschlags werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Was muss ich bei einer Zollauktion beachten?  

Ganz wichtig ist, dass Sie sich an die folgenden Bietschritte halten.

Bis 25 €: Bietschritte bei mindestens 1 €

Bis 50 €: Bietschritte bei mindestens 2 €

Bis 100 €: Bietschritte bei mindestens 5 €

Bis 500 €: Bietschritte bei mindestens 10 €

Bis 1.000 €:  Bietschritte bei mindestens 20 €

Bis 5.000 €: Bietschritte bei mindestens 50 €

Über 5.000 €: Bietschritte bei mindestens 100 €

Außerdem müssen Sie zu Anfang der Auktion das vorgegebene Mindestangebot der Behörde einhalten.

Beachten Sie, dass ein einmal abgegebenes Gebot nicht widerrufen werden kann. Sie können lediglich Ihren Maximalbetrag auf das aktuelle Höchstgebot anpassen und so im Idealfall vermeiden, dass Ihr Gebot das höchste ist.

Wollen Sie einen Artikel unbedingt ersteigern, können Sie den Biet-Agenten der Plattform nutzen. Dieser bietet bei einer Auktion automatisch bis zu einem von Ihnen festgelegten Höchstgebot für Sie mit.

Bei den Versteigerungen auf der Website gilt die fünf Minuten Regel. Ihr Gebot muss somit am Ende der Auktion fünf Minuten bestehen, damit Sie den Artikel tatsächlich ersteigern. Überbieten Sie ein bestehendes Gebot eine Minute vor Ende der Auktion, wird diese entsprechend verlängert. So lange, bis am Ende ein Gebot fünf Minuten Bestand hat.

Haben Sie ein Produkt ersteigert, so müssen Sie den fälligen Betrag innerhalb von zehn Tagen per Vorkasse bezahlen. Erst dann wird es von der Behörde versendet bzw., gerade bei sperrigen Gegenständen, für Sie abholbereit gemacht.

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