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Angemeldetes Auto verkaufen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Beim Autoverkauf müssen Sie sich absichern.
Beim Autoverkauf müssen Sie sich absichern.
Wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen wollen, gibt es ein paar rechtliche Dinge zu beachten und auch über die Gefahren dabei sollten Sie sich im Klaren sein.

Was Sie benötigen

  • Vertrauen
  • Pass zur Sicherheit
  • Begleitperson

Ein angemeldetes Auto für Probefahrten verwenden 

  • Wenn Sie ihr angemeldetes Auto verkaufen wollen, ist das zunächst einmal kein Problem, denn man kann es jederzeit ummelden, allerdings sind Sie als Halter in der Pflicht, wenn etwas passiert.
  • Wenn Sie als Halter des Autos sowohl in steuerlicher Hinsicht, als auch bei der Versicherung gemeldet sind, dann können Probleme bei einer möglichen Probefahrt entstehen. Hierbei haften Sie für eventuell entstandene Schäden oder Sie verlieren sogar Ihr Fahrzeug durch Diebstahl.

So verkaufen Sie Ihr Fahrzeug korrekt

  • Sollten Sie Ihr noch angemeldetes Fahrzeug verkaufen wollen, ist es sinnvoll, wenn Sie oder eine andere Person Ihres Vertrauens bei einer Testfahrt, die der potenzielle Käufer machen möchte, dabei sind. Es wäre sonst möglich, dass Sie bestohlen werden. Händigen Sie auf keinen Fall die Fahrzeugpapiere zu der Probefahrt aus, wenn Sie nicht dabei sind.
  • Bedenken Sie, dass Sie bei einem fremden möglichen Käufer nicht wissen, wie dieser Ihr Fahrzeug steuern wird. Wenn hier ein Unfall verursacht wird, stehen Sie in der Haftung und es wird schwer sein zu beweisen, dass eine völlig fremde Person mit Ihrem Fahrzeug unterwegs war, es sei denn Sie haben Zeugen für den Vorgang.
  • Es ist sinnvoll, wenn Sie Ihr angemeldetes Fahrzeug verkaufen wollen, dass Sie einen kleinen Vertrag aufsetzen in dem beinhaltet ist, wer damit fährt, wie lange und zu welchem Zweck. Lassen Sie den möglichen Käufer unterschreiben. Ebenfalls gut ist es, wenn Sie den Pass der Person sehen und behalten, bis der Fahrer wieder zurück ist.
  • Wenn alles glatt geht, können Sie nun das Auto ummelden, dabei können Sie entweder selber mit Vollmacht des Käufers zur Zulassungsstelle gehen, oder der Käufer geht mit Ihrer Vollmacht oder Sie gehen gemeinsam zur Ummeldung.
  • Für die Ummeldung braucht der Käufer seinen Ausweis oder Führerschein, die Fahrzeugpapiere (Schein und Brief) und zudem muss er seine Bankverbindung angeben, wo die fällige Steuer abgebucht werden soll.
  • Meist bekommt der Käufer dann auch ein anderes Kennzeichen, auch wenn er aus dem selben Ort ist, denn es wäre auch denkbar, dass Sie mit dem Auto eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben, deren Bearbeitung länger dauert und der neue Eigentümer dann für Ihr Fehlverhalten geradestehen müsste.
helpster.de Autor:in
Lilo Delius
Lilo DeliusGesundheit ist für Lilo ein wichtiger Aspekt ihres Lebens. Sie interessiert sich für alle medizinischen Facetten, von der Psychologie bis hin zu Auswirkungen von Sport auf die Genesung und das Älterwerden. Ein nachhaltiger, fitter Lebensstil und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind ihr für ihre Familie & Kinder wichtig.
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