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Aufwendungen für Arbeitsmittel - so setzen Sie diese steuerlich ab

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsmittel als Aufwendungen steuerlich absetzen
Arbeitsmittel als Aufwendungen steuerlich absetzen
Als Arbeitnehmer können Sie mit Werbungskosten Ihre Steuerlast drücken. Aufwendungen für Arbeitsmittel sollten Sie entweder als Pauschale geltend machen oder dem Finanzamt glaubhaft darstellen, dass die Auflistung Ihrer Ausgaben beruflich bedingt war. Die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung lohnt sich also durchaus.

Was Sie benötigen

  • Belegmaterial
  • Auflistung Arbeitsmittel
  • Beschreibung bzw. Begründung für Absetzbarkeit
  • Einkommensteuererklärung
  • Abgrenzung der Einkunftsarten

Aufwendungen für berufliche Anschaffungen ganzjährig sammeln

Im Laufe des Jahres haben Sie sicherlich auch verschiedene Dinge gekauft, die unter den Begriff "Arbeitsmittel" fallen. Prüfen Sie, ob Sie Ihre Steuerschuld durch Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten verringern könnten.

  • Aufwendungen für die zur Berufsausübung erforderlichen Arbeitsmittel sind Werbungskosten, wozu auch Werkzeuge zählen. Werkzeuge sind Hilfsmittel zur Bearbeitung, Herstellung oder leichterer Handhabung eines Gegenstandes, also Hand- und Maschinenwerkzeuge, sodass der Begriff Arbeitsmittel über den Begriff Werkzeuge hinausgeht und viele Anschaffungskosten steuersenkend wirken.
  • Im Übrigen ist der Begriff "Arbeitsmittel" nicht auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt, sondern gilt auch beispielsweise für den Bereich "Vermietung und Verpachtung".
  • Sammeln Sie daher Belege und überprüfen Sie am Jahresende, ob für Sie sich die Mühe einer genauen Aufstellung lohnt oder ob Sie auch nur die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro ansetzen sollten.
  • Einige Finanzämter erkennen diese Aufwendungen bis zu einer Summe von 110 Euro ohne Nachweis als Werbungskosten an. Sinnvoll wäre es in diesem Fall jedoch, trotzdem ein paar Notizen anzuführen, die eine Verwendung dieser Pauschalangabe begründen.

Was im Steuergesetz als Arbeitsmittel zu verstehen ist

Das Steuergesetz gibt vor, was im Allgemeinen unter Arbeitsmittel zu verstehen ist. Mit stichhaltigen Begründungen sollten Sie jedoch gegenüber dem Finanzamt Ihre Aufwendungen für Arbeitsmittel mit Belegen nachweisen. Die richtige Einkunftsart sollten Sie dabei jedoch berücksichtigen.

  • Zu den allgemein bekannten Aufwendungen an Arbeitsmitteln zählen Schreibmaterialien, die allgemeine Büroausstattung sowie Werkzeuge, Fachliteratur und typische Berufskleidung.
  • Lehrer mit Fächern wie Musik können natürlich noch Instrumente oder Gegenstände anführen, die hauptberuflich zur Grundausstattung zählen.
  • Aufgeführte Bücher und Fachzeitschriften müssen vorrangig beziehungsweise hauptsächlich für die Berufsausübung angeschafft worden sein oder den Erhalt der beruflichen Einnahmen sichern.

Anteil der beruflichen Nutzung muss bei Arbeitsmittel überwiegen

  • Um Ihre beruflichen Aufwendungen unstrittig als steuermindernde Werbungskosten bei der Steuererklärung abzusetzen, müssen Sie gute Argumente anführen, die glaubhaft sind.
  • Besonders beim Kauf von Computer, Laptop und Zubehör sollte eine passende Begründung beziehungsweise ein beruflicher Bezug beschrieben werden. Passt Ihr Berufsbild zur Tätigkeit am Computer - egal ob Sie einen Job als IT-Fachmann oder einen sonstigen Beruf ausüben - werden Sie auch weniger Probleme mit der Anerkennung durch das Finanzamt haben oder zumindest einen beruflichen Anteil von 50 Prozent genehmigt bekommen.
  • Sofern die Arbeitsmittel zu mindestens 90 Prozent beruflichen Zwecken dienen, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. In den meisten Fällen reichen die Vorlage der Belege und die Eintragung in der Anlage N der Steuererklärung aus. Können Sie den Anteil von 90 Prozent beruflicher Nutzung nicht einschlägig begründen, werden in der Regel zumindest 50 Prozent der entstandenen Kosten vom Finanzamt angerechnet.
  • Aufwendungen für berufliche Anschaffungen sind bei  Arbeitnehmern und Angestellten bis zu 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) sofort absetzbar. Liegt der Kaufpreis darüber, müssen die Gegenstände zeitanteilig über die Nutzungsdauer (Computer drei Jahre/Handy fünf Jahre) verteilt abgeschrieben werden. Das bedeutet für Sie, dass Anschaffungen im November eines Kalenderjahres nur mit 2/12 des Jahresansatzes berücksichtigt werden dürfen.
  • Für alle mehrjährigen Abschreibungen sollten Sie eine genaue Liste anfertigen, die den jeweiligen Abschreibungsbetrag sowie die Restsumme ersichtlich macht.
  • Wenn Sie den Internetanschluss oder die Telefonausgaben teilweise als Arbeitsmittel absetzen wollen, sollten Sie regelmäßige Aufzeichnungen einreichen. Dann erkennt in der Regel das Finanzamt zumindest 20 Prozent der Summe aus den Monatsrechnungen beruflich bedingt als Werbungskosten an. Aber auch höhere Ansätze sind durchaus denkbar. Dies gilt auch für Mobil- beziehungsweise Autotelefonanlagen, die nachweislich überwiegend beruflich genutzt werden müssen.

Mit kurzen Erklärungen verschaffen Sie sich gegenüber einer Überprüfung durch das Finanzamt Vorteile und vermeiden von vornherein Kürzungen, die unbegründet sind und eventuell einen Einspruch notwendig machen.

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