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Steuererklärung für Beamte - dies müssen Sie versteuern

Inhaltsverzeichnis

Die Steuererklärung für Beamte sollte gewissenhaft ausgefüllt werden.
Die Steuererklärung für Beamte sollte gewissenhaft ausgefüllt werden.
Auch Beamte müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Es gelten hier ebenso die gesetzlichen Abgabefristen wie bei gewerblichen Arbeitnehmern mit anderen Jobs. Dennoch gibt es hier Besonderheiten, die diese Personengruppe im Rahmen der Steuererklärung unterscheidet.

Was Sie benötigen

  • Steuerdaten
  • Kenntnisse des Steuerrechts
  • Formular zur Einkommensteuererklärung
  • Steuersoftware
  • Zugang zun Elster-Online Versand
  • Ausgabenbelege
  • Werbungskostennachweise
  • Sonderausgabennachweise
  • Unterlagen für Einnahmen wie Zinserträge etc.
  • Nachweis für Ausbildungsfreibeträge
  • Nachweis für außergewöhnliche Belastungen
  • Identifikationsnummer
  • Angaben zu Kindern
  • Steuer-Nummer

Steuererklärung als Beamter im Rahmen der Werbungskostenbetrachtung

Wenn Sie den Beruf eines Polizeibeamten oder Lehrers ausüben, können Sie relevante Kosten durch Ihre Diensttätigkeit begründen. Diese Werbungskosten können Sie bei der Steuererklärung unter „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ steuermindernd absetzen.

  • Sie müssen für einen Werbungskostenabzug Gegenstände usw. angeschafft haben, die für Ihre dienstliche Tätigkeit notwendig waren. Dazu zählen u. a. Fachbücher, berufsbezogene Medien sowie Büromaterial und andere Arbeitsmittel.
  • Angefallene Handykosten wegen der Erreichbarkeit für einen kurzfristigen Einsatz als Polizeibeamter können Sie ebenfalls berufsbezogen auflisten.
  • Wie andere Berufsgruppen, können auch Polizisten und Lehrer in einem Beamtenverhältnis nachweisbare Fahrtkosten abrechnen. Aufwendungen für Dienstreisen, die nur anteilig vom Arbeitgeber übernommen werden, können Sie ebenfalls ansetzen.
  • Im Rahmen der Steuererklärung werden weiterhin Nachweise für Beiträge zu Berufsverbänden oder auch die Ausstattung für Polizeieinsätze anerkannt. Sind Anschaffungen für Arbeitsmittel jedoch über einen Nettobetrag von 410 Euro pro Gerät entstanden, sind diese Kosten zeitanteilig abzuschreiben.
  • Pauschbeträge für Mehraufwendung für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit und Fortbildungsveranstaltungen erkennt das Finanzamt ebenfalls steuermindernd an.
  • Für die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers sollten Sie den Nachweis erbringen, dass Sie am Arbeitsort keine Möglichkeit haben, beruflich notwendige Vor- und Nacharbeiten zu erledigen.
  • Aufgrund eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes als Polizist können Reinigungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung angerechnet werden. Es muss sich um Kleidungsstücke handeln, die als Dienstkleidung oder Uniformteile für Polizeibeamte von Dauer gekennzeichnet sind. Ein Mittelwert von 2,56 Euro (pro Waschladung) wird das Finanzamt in der Regel anerkennen. Diese Angabe bezieht sich auf das BFH-Urteil laut Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. Bonn.
  • Sollten durch den Arbeitseinsatz als Beamter Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung oder Unterbringungskosten am Beschäftigungsort angefallen sein, können Sie diese Kosten ebenfalls steuermindernd auflisten.
  • Die Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung für einen Zeitraum von 3 Monaten sind nach Abwesenheit von mindestens 8, 14 und 24 Std. bis zum Jahr 2013 gestaffelt. Auch in diesem Rahmen sind die Erstattungen durch den Arbeitgeber anzugeben.

Krankenversicherungsbeiträge als Beamter mit Basisabsicherung

Beamte sind in der Regel Mitglied einer privaten Krankenkasse.

  • Im Unterschied zu gesetzlich versicherten Arbeitnehmern bescheinigen die privaten Krankenkassen die Beiträge gesplittet nach Basisanteil und den freiwillig abgeschlossenen Wahlleistungen. Für die Steuererklärung sind nur die Basisabsicherung sowie die Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge relevant.
  • Die von den privaten Krankenversicherungen erstatteten Beiträge sind ebenfalls anzugeben. Erwähnenswert ist, dass für Beamte keine Familienversicherung für Angehörige (Ehepartner, Kinder) möglich ist.
  • Beiträge, die über die Basisabsicherung hinausgehen, können Sie als Beamter bei der Steuererklärung im Rahmen anderer Versicherungsbeiträge verrechnen. Dies allerdings nur, wenn Sie dafür im Rahmen der Obergrenze von 1.900 Euro noch Spielraum haben. Leider ist diese Summe schnell durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Einnahmen als Aufwandsentschädigung im Rahmen der Steuererklärung betrachten

  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Übungsleiter, Ausbilder etc. im Dienst einer Vereinigung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (Volkshochschulen) bleiben bei Beamten bis zu einem Betrag von 1.848 Euro jährlich steuerfrei (Stand: Frühjahr 2014). Mit diesem Freibetrag sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.
  • Sollten Ihre Ausgaben diesen Freibetrag übersteigen, ist der Differenzbetrag nur dann bei der Steuererklärung abzugsfähig, wenn auch die Einnahmen diesen Betrag von 1.848 Euro überschreiten.
  • Für Beamte mit einer nebenberuflichen Tätigkeit als Lehrer oder Prüfer in einem Institut, das nicht die verlangten Voraussetzungen erfüllt (gewerbliche Unternehmen), greift kein Freibetrag. Sie könnten in diesem Fall jedoch pauschal 25 Prozent der Einnahmen, maximal 612 Euro, als Werbungskosten im Rahmen einer Nebentätigkeit ansetzen.

Voraussetzung für alle Werbungskosten und Abzugsmöglichkeiten bei der Steuererklärung sind entsprechende Dokumentationen und Belege.

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