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Grundsicherung: Regelsatz - Wissenswertes

Einen Regelsatz der Grundsicherung gibt es für Regelbedarfsstufen 1 bis 6.
Einen Regelsatz der Grundsicherung gibt es für Regelbedarfsstufen 1 bis 6.
Grundsicherung erhalten in Deutschland Hilfebedürftige auf gesetzlicher Grundlage. Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener finanzieller Kraft sicherstellen kann, hat Anspruch auf diese Sozialleistung. Die maximale Leistung je Hilfebedürftigen eines Haushalts gibt ein regelmäßig angepasster Regelsatz vor.

Niemand wird behaupten, dass die Grundsicherung in Deutschland üppig ausfällt. Doch sichert diese Sozialleistung den Lebensunterhalt im Bedarfsfall bis zum Tod. In einem Mehrpersonenhaushalt ist der Regelsatz für jedes Haushaltsmitglied unterschiedlich gestaltet.

Grundsicherung - Berechtigte sind hilfebedürftig

Als Hilfebedürftige im Sinne des Grundsicherungsgesetzes kommen zum einen Arbeitsuchende infrage, die Hartz IV beziehen. Ein zweiter Personenkreis sind ältere Menschen, Erwerbsunfähige und Hilfebedürftige.

  • Als Grundleistung der Sozialhilfe soll die Grundsicherung Armut im Rentenalter, bei Erkrankung oder bei Pflegebedürftigkeit verhindern. Grundsicherungsleistungen müssen bei der örtlich zuständigen Behörde (Grundsicherungsamt, Bürgeramt, Sozialamt) beantragt werden.
  • Einmal pro Jahr werden die Regelsätze in der Grundsicherung entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Das Verfahren basiert auf einem Mischindex mit Verhältnis 70 Prozent Preisentwicklung und 30 Prozent Nettolohnentwicklung. Im September 2013 wurde eine Veränderungsrate von 2,27 Prozent festgestellt.

Regelsatz wird regelmäßig angepasst

Für das Jahr 2014 hat das Bundeskabinett eine Anpassung der Regelsätze beschlossen.

  • Der Regelsatz für einen alleinstehenden Anspruchsberechtigten/Hilfebedürftigen erhöht sich von 382 Euro auf 391 Euro. Die anderen Regelsätze der Regelbedarfsstufen 2 bis 6 werden gleichfalls angehoben. Der Anstieg der Grundsicherung beträgt bezogen auf 2011 für die Regelbedarfsstufe 1 monatlich 27 Euro.
  • Zwei erwachsene Leistungsberechtigte erhalten zusammen bis zu 744 Euro Grundsicherungsleistungen. Hinzu kommen weitere Leistungen, wie die örtlich angemessenen Kosten für Wohnen (Unterkunft plus Heizung).
  • Im Krankheitsfall oder bei nachgewiesener Schwerbehinderung kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Eigene Einkommen beispielsweise durch eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit werden angerechnet.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Kommunen darüber hinausgehende Zahlungen leisten. In München erhalten Hilfebedürftige zum Regelsatz weitere freiwillige Aufstockungsbeträge. Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass der Kaufkraftindex in der bayerischen Landesmetropole höher ist als in anderen Orten der Bundesrepublik.

Die Aufstockung beträgt in München für den Haushaltsvorstand beziehungsweise für Alleinstehende 20 Euro. In der Regelbedarfsstufe 6, Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres, werden 10 Euro extra gezahlt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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