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Jahressonderzahlung nach dem TVöD - Wissenswertes

Inhaltsverzeichnis

Im öffentlichen Dienst gibt es Weihnachtsgeld.
Im öffentlichen Dienst gibt es Weihnachtsgeld.
Der 1. Dezember des Jahres ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein besonderer Tag. Er ist nämlich der Stichtag für die Jahressonderzahlung. Der TVöD bestimmt die Details.

Im öffentlichen Dienst erhalten Arbeitnehmer eine Jahressonderzahlung, wenn sie am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen (§ 20 TVöD). Da damit eine ganze Reihe von Fragen verbunden sind, trifft der TVöD eine detaillierte Regelung.

TVöD stellt auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses ab

  • Da der TVöD auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellt, erhält auch der Beschäftigte eine Jahressonderzahlung, der erst am 1. Dezember eingestellt wird. Derjenige, der zum 30. November ausscheidet, hat somit keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
  • Die Jahressonderzahlung zum 1. Dezember hat die Bestimmungen über die Zahlung des früheren Weihnachtsgeldes und Urlaubsgeldes zusammengefasst. Der Tarifvertrag verlangt keine Mindestbeschäftigungszeit mehr.

Durchschnittsverdienst bestimmt Jahressonderzahlung

  • Berechnungsgrundlage ist der Verdienst in den Kalendermonaten Juli, August und September. Überstunden und Mehrarbeit bleiben unberücksichtigt. Die Monatsverdienste werden addiert und durch drei geteilt. Die genauen Berechnungsmodalitäten in besonderen Fällen ergeben sich aus einer Protokollerklärung zu § 20 II TVöD.
  • Für Beschäftigte, die nach dem 30. September in den öffentlichen Dienst eintreten, ist der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses maßgebend.

So hoch ist das Weihnachtsgeld

  • Die Jahressonderzahlung beträgt im Tarifgebiet West in den Entgeltgruppen 1-8 = 90 %, in den Entgeltgruppen 9-12 = 80 % und in den Entgeltgruppen 13-15 = 60 % des errechneten Durchschnittsverdienstes.
  • Für das Tarifgebiet Ost wird die Sonderzahlung auf 75 % der Bemessungssätze für das Tarifgebiet West festgelegt. Es ergeben sich daraus die Prozentsätze für die jeweiligen Entgeltgruppen von 67,5 %, 60 % und 45 %.
  • Für Monate, in denen kein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bestand, vermindert sich die Jahressonderzahlung jeweils um ein Zwölftel.
  • Die Jahressonderzahlung wird unvermindert für Beschäftigte gezahlt, die sich im Mutterschutz befinden, Elternzeit in Anspruch nehmen oder einen Krankengeldzuschuss erhalten.
  • Die Auszahlung erfolgt mit dem Novembergehalt. Faktisch wird sie als Weihnachtsgeld betrachtet.
  • Wechselt der Beschäftigte den Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD, sind die früheren Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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