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Kontopfändung vermeiden - so richten Sie ein P-Konto ein

Inhaltsverzeichnis

Schützen Sie Ihr Geld vor Pfändungen mit dem P-Konto.
Schützen Sie Ihr Geld vor Pfändungen mit dem P-Konto.
Um sich vor Kontopfändungen zu schützen, können Sie sich ein P-Konto einrichten. Jeder kann sich ganz einfach so ein P-Konto einrichten lassen, um sein Geld vor Pfändungen zu schützen und Kontosperrungen zu vermeiden.

Was Sie benötigen

  • Girokonto

Mit einem P-Konto die Kontopfändung verhindern

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 01.07.2010 gibt es die Möglichkeit, dass ein ganz normales Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Das P-Konto ist ein Pfändungsschutz-Konto, das sich jeder zulegen kann.

Vorteile des Pfändungsschutz-Kontos (P-Konto)

  • Sie haben einen monatlichen Basispfändungsschutz von 985,15 €.
  • Eine Aufstockung des monatlichen Freibetrags ist durch Kinder, bzw. unterhaltspflichtige Personen möglich. Wenn Sie Kindergeld beziehen, stehen Ihnen für ein Kind 184 €, für zwei Kinder 368 €, für drei Kinder 558 € und für jedes weitere Kind gestaffelt ein höherer Freibetrag zu.
  • Müssen Sie Unterhalt zahlen, erhöht sich der Freibetrag für einen Unterhaltspflichtigen um 370,76 €, für zwei um 577,32 € und für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen gilt gestaffelt ein höherer Freibetrag.
  • Diese Aufstockung des Basispfändungsschutzes müssen Sie Ihrer Bank per Beleg nachweisen.
  • Bis zur Pfändungsgrenze hin können Sie ganz normal am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen und so bequem per EC-Karte zahlen.
  • Auch Selbstständige können sich ein P-Konto einrichten.
  • Es gibt keine Möglichkeit mehr, dass Ihr Konto wegen Kontopfändungen gekündigt wird.
  • Der nicht verbrauchte Rest Ihres Freibetrages kann auf den Folgemonat übertragen werden und erhöht so Ihren Freibetrag des P-Kontos.

So beantragt man ein P-Konto

  • Sie können Ihr normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Der Ansprechpartner für die Aufwertung ist Ihre Bank, bzw. Ihr Ansprechpartner der Hausbank.
  • Da die Umwandlung in ein P-Konto ein gesetzlich verbrieftes Recht ist, kann Ihre Hausbank den Antrag nicht ablehnen.
  • Jeder Bürger kann nur ein einziges P-Konto führen.
  • Bevor Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Bank nach eventuell anfallenden Kosten.
  • Es gibt nur wenige Banken, wie zum Beispiel die INGDiBa, die ein P-Konto kostenlos anbieten. Banken wie die DKB, Berliner Volksbank und die Sparda Bank verlangen monatliche Gebühren von 5,00 € für ein P-Konto.
  • Auch die Leistungen der P-Konten unterscheiden sich bei den verschiedenen Banken.
  • Viele Banken schließen Leistungen wie Dispo, EC-Karte und Kreditkarte aus. Ausnahme ist die Berliner Sparkasse, dort stehen Ihnen alle Leistungen zur Verfügung, allerdings fallen dort ganz normale Kontoführungsgebühren an.
  • Sie sollten sich also Angebote bei mehreren Banken einholen, bevor Sie sich endgültig entscheiden.

Wie das Pfändungsschutz-Konto funktioniert

  • Im Prinzip ist das P-Konto ein normales Girokonto.
  • Sie können das P-Konto für ganz normale Transaktionen nutzen, wie zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften und Bargeldabhebungen.
  • Das P-Konto hat den Vorteil, dass es im Falle einer Kontopfändung einen bestimmten Basisfreibetrag gibt, der Ihnen nicht gepfändet werden kann.
  • Um einen Missbrauch durch P-Konten auszuschließen, meldet die Bank die Eröffnung eines P-Kontos an die Schufa.
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