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Gewerbeanmeldungen einsehen - Beachtenswertes

Sie können Gewerbeanmeldungen auf Antrag und gegen eine Gebühr einsehen.
Sie können Gewerbeanmeldungen auf Antrag und gegen eine Gebühr einsehen.
Wer nachprüfen will, ob Freiberufler oder Selbständige Gewerbeanmeldungen durchgeführt haben, kann dies ohne Weiteres tun. Hierzu wenden Sie sich an die örtliche Gewerbeauskunft und stellen einen Antrag auf den entsprechenden Auszug. Danach ist das Einsehen möglich.

Was Sie benötigen:

  • Ausgefülltes Formular der örtlichen Gewerbeauskunft
  • Personalausweis

Wissenswertes über die Gewerbeanmeldungen

Grundsätzlich müssen Freiberufler und Selbständige Gewerbeanmeldungen durchführen, wenn sie ein Gewerbe betreiben. Sie können bei dem zuständigen Gewerbeamt nachfragen, ob das auf Ihre Tätigkeit zutrifft, wenn Sie betroffen sind.

  • Wichtig ist, dass auf diese Weise sicher gestellt wird, dass Gewerbetreibende auch beim Finanzamt registriert sind. Das fällt dann wiederum in den Zuständigkeitsbereich Ihres örtlich zuständigen Finanzamtes.
  • Das Gewerberegister hat den Zweck alle wichtigen Daten von Gewerbetreibenden aufzuführen.  Das können dann andere einsehen, um sich zu informieren.

So können Sie Gewerbeanmeldungen bei der Gewerbeauskunft einsehen

  • Wollen Sie als Privatperson Gewerbeanmeldungen einsehen, so müssen Sie sich an das zuständige Gewerbeauskunft richten. Dort können Sie Namen, Betriebsanschrift und die genaue Aufführung der Tätigkeit eines Gewerbetreibenden nachlesen.
  • Noch mehr Informationen, kann nur beziehen, wer rechtliches Interesse nachweist. Beachten Sie, dass diese Informationen gebührenpflichtig sind. Bevor Sie den Antrag stellen, können Sie nachfragen wie hoch die Gebühr ist. Es gibt von Ortschaft zu Ortschaft leichte Schwankungen. Gehen Sie zu der Behörde hin, müssen Sie in bar bezahlen.
  • Es ist möglich einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Auszug zu erhalten. Sie können bei der Behörde den entsprechenden Antrag erhalten und ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie vollständige Angaben machen und sich mit einem Ausweis identifizieren können.
  • Es ist auch möglich, dass Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Hierzu müssen Sie das Antragsformular im Internet ausdrucken und ausfüllen und die Kopie Ihres Ausweises beifügen. Beachten Sie, dass Ihnen der Antrag nur dann übersendet wird, wenn Sie zuvor die Gebühr bezahlt haben. Sie können entweder in Vorkasse gehen oder einen Scheck beifügen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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