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Kaufvertrag für Küche an Nachmieter - darauf sollten Sie achten

Küche mit Kaufvertrag an Nachmieter verkaufen
Küche mit Kaufvertrag an Nachmieter verkaufen
Wer umzieht und vielleicht eine Küche in der alten Mietswohnung lässt, wird sicherlich gerne eine Abschlagszahlung fordern bzw. einen Kaufvertrag für die Küche mit dem Nachmieter aushandeln wollen. Beachten Sie hierbei einige wichtige Hinweise.

Kaufvertrag über die Küche für den Nachmieter verfassen

Sie sollten bei dem Verkauf Ihrer Küche zuerst alle Einzelheiten mit dem Nachmieter besprechen, der dem Kauf einwilligt und in Ihre Wohnung nach Ihrem Auszug einziehen möchte. Einigen Sie sich auf einen Preis und fertigen Sie danach einen Kaufvertrag an. So können Sie beweisen, dass Sie sich auf einen Preis geeinigt haben und der neue Mieter Ihnen den Kaufbetrag schuldet. Der Käufer dagegen erhält die Sicherheit, dass Sie die Küche nicht doch mitnehmen.

  1. Sie sollten zuerst die Küchengeräte in den Mietvertrag aufnehmen. Zählen Sie bei der Bestandsaufnahme alles auf, was die Küche ausmacht.
  2. Legen Sie dann in dem nächsten Vertragspunkt den Kaufpreis fest.
  3. Schreiben Sie die Kontaktdaten und den Namen des Käufers und Ihre Daten und Ihren Namen in den Kaufvertrag.
  4. Schreiben Sie in den Kaufvertrag, dass der Nachmieter die Küche so übernimmt, wie er sie gesehen hat. Sie müssen keine Garantie geben, da es sich um einen Privatverkauf handelt. Geht dann ein Küchengerät später kaputt, hat der Nachmieter keine Ansprüche gegen Sie.
  5. Schreiben Sie dann in den Kaufvertrag, dass der Vermieter Kenntnis genommen hat von dem Verkauf. So kommt es später nicht zu unnötigen Auseinandersetzungen.
  6. Fertigen Sie eine Kopie des Kaufvertrages über die Küche an.
  7. Nun sollten Sie und der Nachmieter den Kaufvertrag unterzeichnen.

Mit dem Nachmieter einigen

  • Bevor Sie sich mit dem Nachmieter auf eine Abschlagszahlung für Ihre Küche einigen und dies in einem Kaufvertrag fixieren, sollten Sie Ihren Vermieter in Kenntnis setzen. Ihr Vermieter kann sich dann für einen Nachmieter entscheiden und Sie handeln mit dem Nachmieter den Preis aus.
  • Sie sollten dabei stets den Zustand, das Alter und die Ausstattung der Küche berücksichtigen, können jedoch im Kaufvertrag über die Küche die Summe festlegen, auf die Sie sich einigen konnten.
  • Bei dem Kaufvertrag für die Küche sollten Sie berücksichtigen, dass der Nachmieter ein Exemplar erhält und Sie ein Exemplar aufbewahren. So hat jeder einen Nachweis.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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