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Pflegefamilie werden - so bewerben Sie sich beim Jugendamt

Inhaltsverzeichnis

Eine Pflegefamilie ermöglicht es Kindern, behütet aufzuwachsen und Stabilität zu geben.
Eine Pflegefamilie ermöglicht es Kindern, behütet aufzuwachsen und Stabilität zu geben.
Sie sind in der Lage, für ein weiteres Kind zu sorgen und möchten einem Kind ein neues Zuhause bieten? Dann sind Sie sicher bereit, als Pflegeeltern zu fungieren. Als Ersatzeltern haben Sie die Möglichkeit, sich als Pflegefamilie zu bewerben. Hierfür ist ein Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt nötig.

Was Sie benötigen

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweise
  • Qualifizierungsnachweise
  • begründeter Antrag

Wer kann sich als Pflegefamilie bewerben?

  • Neben direkten Verwandten kann jeder Pflegeperson werden, der laut Einschätzung des Jugendamtes in der Lage ist, einem Kind aus einer anderen Familie vorübergehend oder dauerhaft ein Zuhause zu bieten. Voraussetzung ist, dass die emotionale und materielle Stabilität für das Kind in der Pflegefamilie gesichert ist. Einen Antrag können stellen: Ehepaare, Alleinerziehende, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Wohngemeinschaften.
  • Wollen Sie Pflegefamilie werden, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Jugendamt stellen und folgende Unterlagen einreichen: Polizeiliches Führungszeugnis, Einkommensnachweise, eventuell Qualifizierungsnachweise im pädagogischen (z.B. zur Ausbildung/Fortbildung als Erzieher) oder pflegetechnischen Bereich (z.B. Krankenpfleger), einen begründeten Antrag.

Welche Grundbedingungen müssen Pflegefamilien erfüllen?

  1. Grundbedingung für die Antragstellung ist, dass Sie ein gesichertes Einkommen nachweisen können.
  2. Sie verfügen über ausreichend Wohnraum. Ein eigenes Zimmer pro Kind, das in der Familie lebt bzw. in die Familie integriert wird, ist nicht Voraussetzung.
  3. Stabile Strukturen innerhalb der Familie und ein intaktes Familienleben sind unablässige Voraussetzungen.
  4. Sie müssen wesentliche Kriterien für eine persönliche Eignung erfüllen. Dazu gehören:
  • Hohe persönliche und soziale Kompetenz, die sich u.a. in Flexibilität und Lernfähigkeit, Empathie und Ausgeglichenheit und dem Erkennen der eigenen Leistungsgrenzen zeigt.
  • Teamfähigkeit, um die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Jugendamtes und Experten zu gewährleisten (wie z.B. Therapeuten bei Auffälligkeit des Kindes).
  • Vorkenntnisse: Bei behinderten und auffälligen Kindern wird meist eine berufliche Qualifikation erwartet (z.B. Krankenschwester, Erzieherin), die auch durch besondere Schulung erworben werden kann.

Das sollten potentielle Pflegefamilien bei der Antragstellung beachten

Ihre Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes ist entscheidend für die Annahme oder Ablehnung durch das Jugendamt. Deshalb sollten Sie Ihre persönliche Motivation schon im Antragsschreiben deutlich machen. Die schlechtesten Argumente, um den Antrag auf Pflegeeltern zu stellen, sind:

  1. Behebung familiärer Probleme (wie z.B. das Pflegekind als Bindungsglied zum Ehepartner zu nutzen).
  2. Finanzielle Vorteile (wie z.B. Betreuungszuschuss vom Jugendamt).
  3. Geschwisterkind-Ersatz (weil Ihr eigenes Kind z.B. als Einzelkind aufwächst).

Besser ist es, auf Fakten für eine bewusste Antragstellung hinzuweisen: 

  • Dokumentieren Sie ihm Antrag Ihre Freude am Zusammenleben mit Kindern.
  • Verweisen Sie auf erzieherische Fähigkeiten, Offenheit und Toleranz im Umgang mit Kindern sowie Erfahrungen, die Sie z.B. im Umgang mit eigenen oder Kindern anderer Familien sammeln konnten.
  • Machen Sie deutlich, dass Sie sich des Schrittes bewusst zu sein, den die Aufnahme eines Pflegekindes für Ihr bisheriges Privatleben bedeutet.
  • Erklären Sie, auf die Folgen und Veränderungen, die auf Sie als Pflegefamilie zukommen, vorbereitet zu sein.
  • Teilen Sie mit, welche Form der Pflegeelternschaft Sie sich vorstellen können.

Pflegefamilien werden vom Jugendamt getestet

Ihre Angaben im Antrag, Ihr tatsächlicher Familienalltag sowie Ihre persönliche Eignung werden anhand von Fragebögen bei einem Hausbesuch durch die Mitarbeiter des Jugendamtes geprüft. Dazu gehört auch, dass Sie als potentielle Pflegefamilie Auskunft erteilen zu Weltanschauung, Lebensplanung, Kindheitserfahrungen, Erziehungszielen, innerfamiliärem Rollenverhalten, Art der Konfliktbewältigung sowie Trennungssituatiuonen, die sie bereits erlebten. Auch Fragen zu Ihrer Lebenseinstellung, Ihrem Erziehungsstil, der körperlichen und seelischen Gesundheit bzw. Belastbarkeit werden Sie beantworten müssen. Von der Einschätzung der Mitarbeiter des Jugendamtes hängt es ab, ob Ihr Antrag auf Pflegefamilie bewilligt wird und welche Art des Pflegeverhältnisses für Sie in Frage kommt. Entscheidend für die Pflegeform ist meist die Dauer, in der das Kind von der Pflegefamilie aufgenommen wird. Diese Pflegeformen gibt es:

  1. Kurzzeitpflege: befristete Vollzeitpflege für einen bestimmten Zeitraum (maximal Monate), eine Verlängerung ist möglich.
  2. Dauerpflege: unbefristete Vollzeitpflege bis zu Verselbständigung des Kindes, um langfristig eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu gewähren.
  3. Tagespflege: ermöglicht die individuelle Betreuung eines kleinen Kindes (z.B. bei einer Tagesmutter), wenn keine Kindertagesstätte in Frage kommt (z.B. bei Überschneidung der Öffnungszeiten mit der Arbeitszeit der Eltern).
  4. Wochenpflege: für fünf Tage und Nächte pro Woche (z.B. bei Schichtdienst der Eltern), meist nur kurzzeitig und vorübergehend.
  5. Verwandtenpflege: kann sowohl eine kurzzeitige als auch dauerhafte Betreuung sein, die sich immer nach dem Einzelfall richtet (z.B. nach Unfall der Eltern). 
  6. Kinder mit erweitertem Förderbedarf: werden nur in Pflegefamilien vermittelt, die erhöhten Anforderungen gerecht werden können (z.B. durch berufliche Qualifikation).

 

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