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Steuererklärung bei Altersteilzeit richtig angeben - so geht's

Eine fehlerfreie Steuererklärung ist wichtig.
Eine fehlerfreie Steuererklärung ist wichtig.
Mit der Altersteilzeit soll der Arbeitnehmer mit dem Übergang in den wohlverdienten Ruhestand langsam an seinen dritten Lebensabschnitt herangeführt werden. Doch wer sich nicht richtig auskennt, steht bei der Steuererklärung hierfür vor einem Rätsel.

Eine Steuererklärung muss gemacht werden

  • Wer älter als 55 Jahre ist, denkt in gewisser Weise auch schon einmal an seine Rente. Damit er dies ausprobieren kann, wird ihm der teilweise Ausstieg aus dem Arbeitsleben durch eine Zahlung der Bundesanstalt für Arbeit schmackhaft gemacht, denn er stellt seinen bisherigen Arbeitsplatz zum Teil einem bislang Arbeitslosen zur Verfügung. Dafür erhält der Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung zuzüglich des Arbeitslohns für seine jetzt noch absolvierte Tätigkeit.
  • Diese Altersteilzeit kann für höchstens sechs Jahre gewährt werden, wobei sich der Arbeitnehmer im Vorfeld aussuchen kann, ob er die erste Hälfte noch mit der Halbtagsarbeit ausfüllen möchte, um nach weiteren drei Jahren ohne Tätigkeit seine Bezüge bis zum Renteneintritt zu erhalten. Die Arbeitszeit beträgt während der ersten drei Jahre genau 50%, der Lohn für seine Tätigkeit muss allerdings noch versteuert werden.
  • Beendet der Arbeitnehmer dann drei Jahre vor seinem Renteneintritt seine Arbeit, so bekommt er 90% seiner bisherigen Bezüge steuerfrei ausgezahlt. Jedoch führt der Progressionsvorbehalt dazu, dass die normalerweise steuerfreien Beträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Betrages mit einbezogen werden. Dadurch muss der Arbeitnehmer oftmals noch Steuern nachzahlen.

Bei Altersteilzeit bekommt der Arbeitnehmer steuerfreie Bezüge

  • Auch wenn der Arbeitnehmer es bislang versäumt hat, eine Steuererklärung abzugeben, muss er mit dem Eintritt in die Altersteilzeit eine Einkommensteuererklärung ausfüllen, da er sonst pauschal besteuert wird, was die Nachforderung des Finanzamtes erheblich erhöht. Der Progressionsvorbehalt spielt dann keine Rolle mehr.
  • In den ersten drei Jahren seiner Altersteilzeit muss der Arbeitnehmer alle Bezüge, die er zusätzlich zu seinem tatsächlichen Arbeitsentgelt erhält, als Lohnersatzleistung in der Spalte 25 der Anlage N der Einkommensteuererklärung eintragen. Seinen während der Altersteilzeit erhaltenen Lohn trägt er ganz normal in die Zeilen 6 bis 9 der Anlage N ein. Wenn der Arbeitnehmer dann nach drei Jahren nur noch seine Bezüge erhält, muss er sämtliche Bezüge in die Spalte 25 der Anlage N eintragen, da ihm dann der anteilige Arbeitslohn steuerfrei ausgezahlt wird.
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