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Unbezahlter Urlaub und öffentlicher Dienst - Wissenswertes zum unbezahlten Sonderurlaub

Öffentlicher Dienst und unbezahlter Urlaub schließen sich nicht aus.
Öffentlicher Dienst und unbezahlter Urlaub schließen sich nicht aus.
Öffentlicher Dienst kennt auch Situationen, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, ohne dies zu verursachen. Dies führt zu einem Sonderurlaub, der nicht vergütet wird. Das ist ein unbezahlter Urlaub, welcher nur in bestimmten Situationen gewährt werden muss.

Manchmal kommt es im Arbeitsalltag zu Situationen, in denen der Arbeitnehmer, ohne es zu verschulden, gehindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn ein unbezahlter Urlaub gewährt wird, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Ein öffentlicher Dienst gewährt allerdings in vielen Situationen auch bezahlten Sonderurlaub. Lesen Sie dies im Tarifvertrag nach.

Wann ein unbezahlter Urlaub in öffentlicher Dienstlaufbahn gewährt wird

  • Öffentlicher Dienst kennt auch Situationen, in denen ein unbezahlter Urlaub gewährt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie Angestellter oder Beamter sind und unter einer schweren Erkrankung leiden.
  • Ein unbezahlter Urlaub wird in öffentlicher Dienstlaufbahn auch gewährt, wenn einer Ihrer Angehörigen stirbt.
  • Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und ein krankes Kind oder einen Angehörigen pflegt, kann ebenfalls Sonderurlaub beantragen.
  • Heiraten Sie, so können Sie auch Sonderurlaub bekommen. Manchmal wird auch für wichtige Familienfeste Sonderurlaub gewährt, dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre eigenen Eltern die goldene Hochzeit zelebrieren.
  • Ein weiterer Grund ist die Geburt.
  • Werden Sie an einen anderen Ort versetzt und müssen arbeitsbedingt umziehen, so erhalten Sie auch unbezahlten Sonderurlaub.
  • Sie können ebenfalls aus sportlichen Gründen oder wegen ehrenamtlicher Tätigkeiten unbezahlten Urlaub erhalten.

Warum es den unbezahlten Urlaub gibt

  • Normiert ist ein unbezahlter Sonderurlaub im öffentlichen Dienst in dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz heißt der TvöD.
  • Ein unbezahlter Urlaub wird in der freien Wirtschaft sowie wenn ein öffentlicher Dienst geleistet wird, gewährt, weil es Situationen gibt, in denen der Arbeitnehmer unverschuldet nicht in der Lage ist seine Arbeitsleistung zu erbringen. Diesem Umstand muss dann der Arbeitgeber entsprechen, indem er unbezahlten Urlaub gewährt. Öffentlicher Dienst unterscheidet sich hier nicht von der freien Wirtschaft.
  • Wie viele Tage ein unbezahlter Urlaub betragen kann, und ob der Urlaub vergütet wird oder nicht, können Sie im TvöD nachlesen. Dies hängt immer von der Ursache Ihres Fehlens im öffentlichen Dienst ab.
  • Der Tarifvertrag regelt den Sonderurlaub für Angestellte und Beamte. Das Gesetz und die Tarifverträge kommen hier den Angestellten und Beamten entgegen, damit sie nicht arbeiten müssen, obwohl sie wegen schwerer Gründe verhindert sind.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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