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Wildpinkeln - Hinweise

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Wildpinkeln ist eigentlich verboten.
Wildpinkeln ist eigentlich verboten.
Das, dass Wildpinkeln ein heikles Thema ist, zeigen die unterschiedlichen Reaktionen. Was bei einem Kleinkind noch hingenommen wird, wird bei einem Erwachsenen als eher unangemessen empfunden. Es ist trotz alledem ein natürliches Bedürfnis, das manchmal ganz schnell erfüllt werden muss. Wie gehen Sie also mit Ihrer Notdurft um.

Ob Wildpinkeln erlaubt ist

Grundsätzlich ist Wildpinkeln auf Wegen und Anlagen der öffentlichen Straßenordnung- hierzu zählen auch Parks- nicht erlaubt und kann im schlimmsten Fall zu einem Ordnungsgeld von 35,- Euro führen. Also es gilt immer, auch wenn es mal sehr schnell gehen muss, versuchen Sie erst, eine "legales" Örtchen ausfindig zu machen, um unerlaubtes Wildpinkeln zu umgehen.

  • Bevor Sie also aus dem Haus gehen, sollten Sie einfach noch einmal die Toilette aufsuchen. Gerade wenn schon von vorneherein klar ist, dass Sie länger unterwegs sind.
  • Nutzen Sie auch kleine Zwischenstopps wie Restaurants und Cafes, um dort einmal auf Toilette zu gehen.
  • Merken Sie sich verschiedene Gelegenheiten in der Stadt. Es gibt in öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken, Gewerkschaften oder Gerichtsgebäuden immer öffentliche Toiletten, die Sie kostenlos nutzen können.
  • Wichtig: Sie können auch in jedem Restaurant, auch ohne dort Gast zu sein, auf Toilette gehen. Normalerweise winkt Sie das Personal auch verständnisvoll durch. Das ist allemal besser als peinliches Wildpinkeln.
  • Aber trotz aller guten Vorsätze muss es manchmal einfach sein, gerade bei unvorhergesehenen Dingen.

Wenn Sie im Stau stecken

Das ist dann wirklich ein Problem. Denn gerade die Vorstellung, dass es keinen Meter vorangeht, verschlimmert die Situation noch und erhöht oft den Druck. In diesen sogenannten Notfällen, bleibt meist nichts anders übrig, als die Notdurft im Freien zu verrichten.

  • Sie achten wahrscheinlich selbst schon genug darauf, dass Sie keiner sieht und dadurch andere gestört werden. Das ist echt eine unangenehme Situation. Und wenn es also gar nicht anders geht, sollten Sie sich dann auch von eventuellen Unmutsbekundungen anderer, nicht verunsichern lassen. Sie können schließlich nichts dazu.
  • Vielleicht haben Sie aber Glück und schaffen es bis zum nächsten Parkplatz. Was nun, wenn es dort keine Toilette gibt oder diese defekt ist? Auch hier dürften Sie eigentlich nicht Wildpinkeln. Aber da es sich ja um eine Notdurft handelt, liegt die Sache anders und jeder Ordungsbeamte müsste das auch so sehen.

Wildpinkelverbot auch für Kinder und im Wald

  • Und auch hier gilt, Wildpinkeln verboten. Da können Sie sich nun fragen, warum dürfen eigentlich Hunde überall ihr kleines Geschäft hinmachen, aber so ein kleiner schreiender Hosenmatz eben nicht.
  • Gewöhnlich wird es auch bei kleinen Kindern verstanden, wenn es nun nicht direkt auf der Liegewiese geschieht, sondern etwas abseits in einem Busch.
  • Der Wald gilt nicht mehr zur Straßenordnung, also dürfte auch dort die Verordnung nicht mehr gelten. Dennoch wurden schon Leute dort wegen Wildpinkeln zur Kasse gebeten.
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