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Sonderurlaub bei Kinderbetreuung - wichtige Informationen

Inhaltsverzeichnis

Notwendigkeit der Kinderbetreuung vom Arzt bescheinigen lassen
Notwendigkeit der Kinderbetreuung vom Arzt bescheinigen lassen
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, steht Ihnen zur Kinderbetreuung ein Sonderurlaub zu. Welche Regelungen Sie hierbei beachten sollten, lesen Sie hier.

Was Sie benötigen

  • Kind
  • Kinderarzt
  • Krankmeldung für das Kind

Die rechtlichen Bedingungen für den Sonderurlaub

  • Wenn Ihr Kind erkrankt ist und kein Familienangehöriger die Kinderbetreuung übernehmen kann, steht Ihnen zur Kinderbetreuung Sonderurlaub zu. Viele Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bis zu vier Tage bezahlten Sonderurlaub zur Betreuung des kranken Kindes zu nehmen. Genauere Regelungen entnehmen Sie bitte Ihrem eigenen Arbeitsvertrag.
  • Gesetzlich steht jedem Elternteil ein Sonderurlaub von zehn Tagen zu, und das pro Kind. Für diesen Zeitraum erhält er keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern circa 70 Prozent des Lohnes, den die Krankenkasse an den jeweiligen Elternteil überweist. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber darum, die Bescheinigung schnellstmöglich an die Krankenkasse weiterzuleiten oder Ihnen diese zurückzuschicken, damit Sie sie selber einreichen können.
  • Alleinerziehende oder alleinstehende Mütter oder Väter können bis zu 20 Tage pro Jahr bei ihrem erkrankten Kind zuhause bleiben. Dazu kommen dann noch die bis zu vier Tage, die der Arbeitgeber übernimmt.
  • Ist Ihr Kind länger erkrankt, können Sie natürlich nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber auch unbezahlten Urlaub beantragen.

Kinderbetreuung im Krankheitsfall - das sollten Sie noch wissen

  • Genau wie der "gelbe" Krankenschein muss auch die Bescheinigung des Kinderarztes über die Erkrankung des Kindes und den Betreuungsbedarf schnellstmöglich beim Arbeitgeber, spätestens aber nach drei Tagen, eintreffen. Informieren Sie aber Ihren Vorgesetzten unverzüglich über die Erkrankung Ihres Kindes. Wenn möglich, sollten Sie auch schon angeben, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.
  • Natürlich können Sie mit Ihrem Ehemann den Sonderurlaub zur Kinderbetreuung nacheinander in Anspruch nehmen. Steht Ihrem Kind beispielsweise ein etwas längerer Krankenhausaufenthalt bevor, so können Sie selbstredend beide jeweils bis zu 14 Tage Sonderurlaub zur Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
  • Viele Kinderkliniken bieten mittlerweile ein sogenanntes Rooming-in an, was bedeutet, dass ein Elternteil im Zimmer des Kindes mit übernachten kann. Allerdings legt jede Klinik hierfür eine Altersgrenze fest. Eventuell müssen Sie auch eine Zuzahlung für die Unterbringung und Ihr eigenes Essen leisten. Dies sollte Ihnen das Wohlergehen Ihres Kindes allerdings wert sein.
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